Österreich: Weitere Entscheidungen zum Semmering-Basistunnel aufgehoben
Nach dem Baustopp beim Semmering-Basistunnel durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs mit Erkenntnis vom 19.12.2013 hat es nun auch vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark einen Rückschlag für die ÖBB gegeben.
Die Enteignungen der ursprünglichen Besitzer von für zur Errichtung von Deponien für Ausbruch- und Baumaterial vorgesehenen Grundstücke wurden am 16.05.2014 nachträglich aufgehoben. Trotzdem gehen die ÖBB noch davon aus, wie geplant im Jahr 2024 den Tunnel in Betrieb nehmen zu können. Das Landesverwaltungsgericht argumentiert, dass ein Enteignungsbescheid, der auf einem eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheid aufbaut, mit letzterem in einem untrennbaren Zusammenhang steht, weshalb im Falle der Aufhebung des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides dem Enteignungsbescheid die Grundlage entzogen und dieser gleichfalls aufzuheben ist. (wkz/cm)