Recht

Österreich: Reduziert Novelle des Eisenbahngesetzes die Sicherheit?

Das Klimaschutzministerium in Wien (BMK) hat kürzlich eine Novelle zum Eisenbahngesetz (EisbG) vorgelegt, dessen Begutachtung bis zum 01.10.2020 läuft.

Darin wird im § 9b geregelt, dass der „Stand der Technik“ auch erreicht sei bei Erfüllung der „anerkannten Regeln der Technik“. Der Verbraucherschutzverein (VSV) kritisiert dies scharf, da so sich verändernde, höhere technische Standards nicht mehr zur Anwendung kommen müssten. Das Ministerium würde sich damit der Industrie ausliefern, die in den Normenausschüssen die anerkannten Regeln festlegen würden. Das neue Gesetz wird laut BMK u.a. die Verwaltungsebenen für Eisenbahnen von drei auf zwei reduzieren und das BMK neu als einzige nationale Sicherheitsbehörde für Hauptbahnen und vernetzte Nebenbahnen festschreiben. Zudem soll die Zuständigkeit von nicht-öffentlichen Eisenbahnen von der Bezirksverwaltungsbehörde an den Landeshauptmann übergehen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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