Österreich: Neues Eisenbahngesetz wegen EU-Vertragsverletzungsverfahren
Da Österreich aus Sicht der EU mehrere, den Eisenbahnbereich betreffende Richtlinien nicht ordnungsgemäß oder nur schlecht umgesetzt habe, hat die EU-Kommission vier Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf zum Eisenbahngesetz vorgelegt, der zugestandene innerstaatliche Umsetzungsdefizite beseitigen und so eine Klageerhebung abwenden soll. Weiter sieht die Novelle Änderungen vor, die nicht im Zusammenhang mit den Vertragsverletzungsverfahren stehen. Kleinere Änderungen erfolgen im Bundesbahngesetz und im Unfalluntersuchungsgesetz. Ziel der Novelle ist eine Erweiterung des wirtschaftlichen Handlungsspielraumes der Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Außerdem sollen künftig mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen, einschließlich Parteien öffentlich-rechtlicher Partnerschaften, die Funktionen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gemeinsam ausüben können. Angestrebt wird mit der Novelle auch mehr Flexibilität bei der Zuweisung von Zugtrassen an Eisenbahnverkehrsunternehmen. Mittels Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen wurde eine weitere Änderung eingebracht, um das letzte Bedenken der EU im Vertragsverletzungsverfahren auszuräumen. (cm)