Österreich: Gemeinden klagen gegen Eisenbahnkreuzungsverordnung
Der Gemeindebund hat jetzt wegen der Verordnung für die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen den Verfassungsgerichtshof angerufen.
Es geht dabei um die Kostenteilung und die Möglichkeit der Stellungnahme. Nach dem jetzigen Stand müssen die Gemeinden 50 % der Kosten für neue Lichtsignalanlagen an den Bahnübergängen übernehmen, haben aber keine Parteienstellung, also keinerlei Einfluss auf die Planungen und Ausführungen. (cm)