Österreich: 30 Klauseln der Geschäftsbedingungen von FlixBus rechtswidrig
Das Handelsgericht Wien hat 30 Klauseln der Geschäftsbedingungen von FlixBus für rechtswidrig erklärt.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az: 53 Cg 23/18f – 9) hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums durch eine Klage gegen die FlixMobility GmbH erwirkt. Das Unternehmen will Berufung einlegen. Bei den eingeklagten Klauseln ging es unter anderem um die Haftung beim Verlust eines Gepäckstücks, die nachträgliche Änderung von Sitzplatzreservierungen durch FlixBus oder um das Verbot, nach dem Startort oder vor dem ursprünglich geplanten Ziel den Bus an einem anderen Halt betreten beziehungsweise verlassen zu dürfen. Der VKI hat die 30 Klauseln im Netz zusammengefasst. (cm)