ÖPNV: Keine Beförderungspflicht von E-Scootern in Bussen
Der 13. Senat des Oberverwaltungs- gerichts Düsseldorf hat entschieden, dass Betreiber eines öffentlichen Linienverkehrs mit Bussen nicht verpflichtet sind, E-Scooter zu befördern.
Zuvor hatte ein Mann aus Halter am See den dortigen Betreiber, die Vestischen Straßenbahnen, verklagt, da diese sich aus Sicherheitsgründen geweigert haben, seinen E-Scooter zu befördern. Bei der Untersuchung der möglichen Risiken kam die sachverständige Stelle zu dem Ergebnis, dass ein E-Scooter bereits bei normalen Brems- und Beschleunigungsmanövern kippen oder rutschen könnte, da man ihn im Gegensatz zu einem Rollstuhl nicht befestigen kann. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (tm)