Recht

ÖPNV: Kein Rechtsanspruch auf Beförderung mit „E-Scooter“

Im Gegensatz zu Rollstuhfahrern haben E-Scooter-Fahrer keinen Anspruch auf Beförderung im ÖPNV. Foto: Deutsche Bahn

Bürger, die sich aufgrund körperlicher Einschränkungen mit einem Elektromobil (sog „E-Scooter“) fortbewegen, haben keinen generellen Rechtsanspruch darauf, mit ihrem Elektromobil in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert zu werden.

Dies hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit Beschluss vom 23.01.2015 entschieden (Az: 7 L 31/15). Der Antragsteller hatte geltend gemacht, ohne die begehrte Beförderung mit seinem Elektromobil werde er erheblich in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, daher müsse ihm ein Anspruch auf Beförderung zustehen. Dieser Argumentation folgte die Kammer, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich eine summarische Überprüfung vorzunehmen hatte, jedoch nicht. Eine aktuelle Untersuchung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) habe ergeben, dass eine Beförderung von Elektromobilen in Bussen und Straßenbahnen erhebliche Gefahren sowohl für die Benutzer der Elektromobile als auch für die übrigen Fahrgäste begründe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Aufgrund der VDV-Studie haben alle deutschen ÖPNV-Unternehmen den Transport von E-Scootern in Bussen und Bahnen untersagt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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