Recht

Oberverwaltungsgericht NRW: Klage gegen Bau der U81 in Düsseldorf abgewiesen

Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22.07.2019 für den Bau und die Linienführung der Stadtbahnstrecke U81 in Düsseldorf, 1. Bauabschnitt, vom Freiligrathplatz bis zum Flughafen-Terminal, ist rechtmäßig.

Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen mit dem gestern (26.01.2023) verkündeten Urteil entschieden und damit die Klage eines Anwohners abgewiesen. Zur Begründung hat der 20. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die planfestgestellte Straßenbahnlinie ist planerisch gerechtfertigt. Sie entspricht den Zielen des Personenbeförderungsgesetzes und des ÖPNV-Gesetzes. Außerdem ist das Vorhaben vernünftigerweise geboten. Der Planfeststellungsbeschluss verstößt ferner nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften und genügt dem Abwägungsgebot. Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss hatte das OVG bereits mit Beschluss vom 23.04.2020 abgelehnt (Az.: 20 B 1353/19.AK). (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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