Recht

Oberverwaltungsgericht Münster: Klagen der DB gegen Bundesnetzagentur nicht eilbedürftig

Die DB-Gesellschaften sind mit Urteil vom 01.12.2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert, die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen vom 24.05.2017 vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az 18 L 980/17 Köln) gegen die Bundesnetzagentur zu erreichen (Az 13 B 676/17).

Die Klagen richten sich gegen den Entscheid der Behörde bezüglich der Trassenpreise für das Fahrplanjahr 2018. Diese genehmigte am 06.02.2017 der DB Netz das eingereichte Trassenpreissystem (TPS) nur unter teilweiser Modifizierung bzw. Ablehnung der zur Genehmigung gestellten Entgelte und Entgeltgrundsätze und zudem unter Vorbehalt. Die Netzagentur bemängelte die Ermittlung der „Markttragfähigkeit“ durch die DB Netz. Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) forderte daher die DB Netz jetzt auf, im „Interesse von Rechts- und Planungssicherheit für den gesamten Schienenverkehr ihre Klagen“ zurückzuziehen. Deren Geschäftsführer Peter Westenberger sagte: „Das Gericht sieht offensichtlich keine gravierenden Fehler der Bundesnetzagentur, aber zugleich eine komplexe Materie, die nicht im Eilverfahren geklärt werden kann. Außerdem sieht das Gericht keine gravierenden wirtschaftlichen Risiken für die Kläger.“ (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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