Recht

Oberverwaltungsgericht Hamburg: Baustopp für neuen Bahnhof Altona – Problem Autoverladeanlage

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit dem am 22.08.2018 veröffentlichten Beschluss vom 15.08.2018 (Az: 1 Es 1/18.P) dem Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung des bestehenden Fernbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben.

Damit dürfen die Arbeiten an dem Projekt nicht fortgeführt werden. Das Gericht sieht eine „unzureichende Problembewältigung“ hinsichtlich der mit der Verlegung des Bahnhofs entfallenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge im Kopfbahnhof Hamburg-Altona. „Der Planfeststellungsbeschluss sieht keinen gleichwertigen Ersatz vor und stellt einen rechtzeitigen Ersatz weder zeitlich noch inhaltlich sicher“, so das Gericht. Die im Planfeststellungsbeschluss auferlegte, bloße Verpflichtung zur Planung einer neuen Verladeeinrichtung löst das aufgeworfene Problem nicht. Eine Reihe weiterer, im Verfahren angesprochener Fragen zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses hat das Oberverwaltungsgericht angesichts „dieses Mangels der Planung“ im Eilverfahren nicht beurteilt. Die vertiefte Prüfung soll im Hauptsacheverfahren erfolgen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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