Recht

Neue EU-Verordnung: Geänderte Fahrgastrechte gelten ab heute

Am heutigen 07.06.2023 treten die neuen Regelungen der EU-Fahrgastrechteverordnung in Kraft.

Sie schränkt die Rückerstattung für Bahnkunden bei Verspätungen oder Zugausfällen ein, wenn außergewöhnliche Umstände die Ursache sind. Dazu zählen etwa Extremwetter, Personen im Gleis, Notfälle im Zug oder Kabeldiebstähle. Bei solchen Ereignissen entfällt nun der Entschädigungsanspruch. Um Erstattungen geltend zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden; bisher galt eine Frist von einem Jahr. Dennoch sieht die EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean mit den neuen Regeln den Schutz von Bahnreisenden verbessert. Wenn etwa ein Anschlusszug aufgrund einer Reisestörung verpasst wird und die Fahrgäste nicht innerhalb von 100 Minuten eine Lösung erhalten, haben sie nun ein Recht auf „Selbstumleitung“: Sie können die Fortsetzung ihrer Reise mit Zug oder Bus selbst neu organisieren und die „notwendigen, angemessenen und vernünftigen" Kosten für die zusätzliche Fahrkarte vom Beförderer erstattet bekommen. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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