Recht

Ministerium zum EuGH-Urteil: Ungarn säumig, aber auf dem richtigen Weg

Das für den Verkehr zuständige Nationale Entwicklungsministerium (NFM) betonte in seiner Reaktion auf das EuGH-Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen vier Mitgliedstaaten (Rail Business-Eilmeldung vom 28.02.2013), das Gericht habe in den wesentlichen Fragen zugunsten Ungarns entschieden.

Mit Blick auf die Rechtsharmonisierung und die Anpassung des Eisenbahnsektors seien die Erwartungen im Rahmen des Möglichen weitgehend erfüllt worden. Die Erfüllung der Anforderung im Zusammenhang mit den Trassengebühren sprenge allerdings den Rahmen einer einjährigen Haushaltsperiode. Zudem seien die Richtlinien des 1. Eisenbahnpakets mit Blick auf die Infrastruktur Westeuropas geschaffen worden, die wesentlich höher entwickelt und besser erhalten ist. Hinsichtlich der Anreize zur Kostensenkung werden die Anforderungen bereits erfüllt, allerdings tatsächlich erst nach Fristablauf im Herbst 2009, da die Anwendung der 2008 angenommenen Rechtsnormen erst im Dezember 2010 begann. (in/cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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