Lkw-Kartell: DB bündelt Schadensersatzansprüche – Klage erhoben
Die Deutsche Bahn hat am 20.12.2017 beim Landgericht München Klage gegen die am Lkw-Kartell beteiligten Unternehmensgruppen DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault eingereicht.
Es geht um gebündelt Schadensersatzansprüche für unerlaubte Preisabsprachen bei rund 35.000 vom Kartell betroffenen Lkw mit einem Einkaufsvolumen von deutlich über 2 Mrd. EUR. Die DB macht ihre Schadensersatzansprüche nicht nur gemeinsam mit der Bundeswehr geltend, auch über 40 Unternehmen aus allen Bereichen der deutschen Wirtschaft haben ihre Ansprüche an die DB abgetreten. Dr. Katrin Suder, Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung: „Die Spezialisten der Deutschen Bahn verfügen über substantielle Erfahrung und haben große Erfolge bei der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche erzielt. Wir sind schon haushaltsrechtlich gehalten, mögliche Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Es geht hier um Steuergelder.“ Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 festgestellt, dass die am Kartell beteiligten Lkw-Hersteller zwischen 1997 und 2011 verbotene Absprachen zu Brutto-Listenpreisen getroffen haben. Gegen das Kartell ergingen Rekordgeldbußen von insgesamt 3,8 Mrd. EUR. (cm)