LG Frankfurt: DB Netz muss erneut Trassengelder zurückzahlen
Die DB Netz muss an der Zweckverband ZVNL aus Leipzig zu viel gezahlte Trassengelder zurückzahlen. Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt/M. am 10.02.2015 entschieden (Az: 3-06 O 98/13).
Es geht um die aus Sicht des ZVNL wegen der Regionalfaktoren zu hohen Trassenpreise. Bei der Verhandlung ging es konkret um die Regionalnetze „Mittelsachsen-Netz“ und „Elster-Holzland-Netz“ und um die dort bis 2011 erhobenen Regionalfaktoren. Die Bahnunternehmen, die ihre Forderungen an die Aufgabenträger abgegeben haben, seien aufgrund der Eisenbahn- und Kartellrechtswidrigkeit des Zuschlags zur Rückforderung berechtigt. Dies sei bereits die vierte Entscheidung des LG zu Rückforderungen des Regionalfaktors, so die Kanzlei BSU legal, die die Aufgabenträger vertritt. So hat DB Netz Verfahren gegen die Städtebahn Sachsen (Rail Business vom 02.10.2014) und gegen den Zweckverband SPNV-Nord aus Rheinland-Pfalz (Rail Business vom 16.12.2014) verloren, gegen das Land Brandenburg aber gewonnen (Rail Business vom 09.02.2015). Hier ging es laut BSU legal aber um Schadensersatzansprüche, die das Gericht als verjährt ansah. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig, weitere Verfahren sind zudem noch anhängig.