Letztinstanzliches Urteil: ÖPNV-Direktvergabe an Ruhrbahn ist rechtmäßig
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) hat letztinstanzlich über die Direktvergaben an die Ruhrbahn entschieden und die Nachprüfungsanträge privater Busunternehmen zurückgewiesen.
Damit wird die Ruhrbahn GmbH auch künftig im Essener und Mülheimer Stadtgebiet den ÖPNV mit Bus und Bahn durchführen. Der Dienstleistungsauftrag soll sich über einen Zeitraum von insgesamt 22,5 Jahren ab 1.1.2020 erstrecken. Abzuwarten bleibe noch, ob die schriftliche Begründung des Beschlusses konkrete Hinweise zur genauen Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags enthalte, teilt die Stadt Essen mit. (as)