Recht

Landgericht Detmold: Autofahrer muss an technisch gesichertem BÜ nicht anhalten

Kommt es an einem technischen gesicherten Bahnübergang bei nicht geschlossenen Schranken zu einem Zusammenstoß zwischen Autofahrer und einem Zug, so hat die Bahn die Unfallschuld zu tragen und muss die Schadenskosten übernehmen.

Dies hat das Landgericht Detmold am 02.07.2014 entschieden, das Urteil aber noch nicht veröffentlicht. Im konkreten Fall hat in Heidenoldendorf im Juni 2012 ein Schrankenposten die Schranken vor der Zugfahrt nicht geschlossen, anschließend kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Kläger und einem Zug der Westfalenbahn. Während der Schrankenposten bereits verurteilt wurde, war das andere Verfahren noch anhängig. Die DB Netz argumentierte, dass der Autofahrer trotz geöffneter Schranken hätte anhalten müssen. Laut Klägeranwalt sah das Gericht aber „keinen Raum“ für ein Mitverschulden des Klägers. Die DB Netz will nach Einsicht in die Urteilsbegründung die Berufung prüfen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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