Lärmschutz: Geschwindigkeitsbeschränkung muss geprüft werden
Bei großen Umbauvorhaben muss aus Lärmschutzgründen auch geprüft werden, ob betriebsregelnde Anordnungen wie Nutzungsbeschränkungen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen sind.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg am 17.07.2014 entschieden (Az: 1 K 17/13 Urteil). Im konkreten Fall ging es um den Bau zusätzlicher Gleise bei Biederitz unweit von Magdeburg. Nach einem Mediationstermin zwischen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Anwohnern klagten vier Anwohner gegen den anschließend geänderten Planfeststellungsbeschluss. Das EBA muss nun in einem Planergänzungsverfahren die Lärmschutzmaßnahmen neu bewerten. Das OVG beruft sich dabei auf vier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.01.2014 (Az: 4 B 33.13; 4 B 34.13; 4 B 35.13; 4 B 36.13), bei dem es um Lärmschutzmaßnahmen am neuen Flughafen Berlin-Brandenburg ging. Eine Revision lässt das OVG Magdeburg nicht zu. (cm)