Klagerecht für Umweltverbände gestärkt
Umweltverbände können nun immer Klage einreichen, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht beim Umweltschutz sehen.
Dies ist laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) die Kernaussage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 05.09.2013 (Az: BVerwG 7 C 21.12). Konkret ging es um eine Klage der DUH gegen das Land Hessen zur Einhaltung des Luftreinhalteplans für den Raum Rhein/Main bzw. konkret für die Stadt Darmstadt. (cm)