Kammergericht Berlin: Klage gegen BVG-Direktvergabe „möglicherweise“ erfolgreich
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen nach wie vor bei Stadler nicht wie geplant 20 neue vierteilige U-Bahn-Züge Typ IK, angepasst für das Großprofilnetz, beschaffen.
Der Vergabesenat des Kammergerichts hat mit Beschluss vom 12.06.2018 (Az: –verg 2/18) angeordnet, dass die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde bis zu der Entscheidung über diesen Rechtsbehelf verlängert wird. Dies teilte das Gericht am 18.06.2018 mit. Die mündliche Verhandlung ist nun auf den 16.10.2018, 11 Uhr, festgelegt worden. Der Vergabesenat begründete seinen Beschluss damit, dass die Beschwerde möglicherweise Aussicht auf Erfolg habe und diesem Umstand erhebliches Gewicht zukomme. Die neuen am 04.05.2018 in der Verhandlung vorgelegten Unterlagen seitens Siemens ließen Zweifel aufkommen, dass eine Direktvergabe des Auftrags ohne Ausschreibung rechtmäßig sei. Das Interesse der BVG an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens müsse dagegen zurücktreten, so der Senat. (cm)