Hamburg: Klagen gegen Neubau der S4 (Ost) abgewiesen
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 24.08.2020 zum Neubau von zwei Gleisen für die S-Bahn-Linie S4 (Ost) entlang der Strecke 1249 Hamburg-Hasselbrook–Ahrensburg-Gartenholz ist im Planfeststellungsabschnitt 1 rechtmäßig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 05.10.2021 erst- und letztinstanzlich die Klagen gegen Inanspruchnahme von Grundstücken oder befürchtete Immissionen abgewiesen. Ohne Erfolg blieben u. a. die Argumente der Kläger, der Planfeststellungsbeschluss verknüpfe Teile mehrerer Vorhaben (Neubau einer zweigleisigen Strecke, Erweiterung der Horner Verbindungskurve sowie Gleisverlängerung im Güterbahnhof Wandsbek) unzulässig zu einem Gesamtvorhaben. Die Verwirklichung der Teilziele sei erforderlich, um das Vorhaben als Teil des Großknotens Hamburg umsetzen zu können, urteilte das BverwG (Aktenzeichen BVerwG 7 A 13.20 bis 17.20) . (FM/as)