Hamburg: Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen S 4 Ost
Gegen den am 26.08.2020 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den PFA (Planabschnitt) 1 des Projekts S 4 Ost ist Klage erhoben worden.
Per Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht wollen mehrere Anwohner, die größtenteils Mitglied der „Bürgerinitiative an der Bahn Hamburg-Lübeck“ sind, einen Baustopp bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreichen. Ziel sei es, dass die zwei zusätzlichen Gleise parallel zur Autobahn A1 erstellt werden. Deren Machbarkeit hatte Ende 2018 das Büro Vieregg-Rössler aufgezeigt. „Die Vorhabenträgerin ist gesetzlich verpflichtet, diese Alternative zu prüfen. Es ist völlig unverständlich, dass sie eine solche Prüfung nicht vorgenommen hat“, so Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt, die die Kläger vertritt. Im Erörterungstermin für den ersten Planfeststellungsabschnitt fehlten zudem die Standardisierte Bewertung und die Potentialanalyse, so Goldschmidt weiter. Die Kläger befürchten auch, dass „für mindestens fünf Jahre“ die Stadtteile Wandsbek und Rahlstedt „in eine einzige lärmende Großbaustelle“ verwandelt würden, was „ein enormes Verkehrschaos“ zur Folge hätte. (cm)