Gutachten: Lkw-Fahrverbot in Tirol ist rechtswidrig
Ein Rechtsgutachten der Uni Innsbruck im Auftrag der Handelskammer Bozen hält das sektorale Lkw-Fahrverbot in Tirol für unverhältnismäßig. Es verstoße gegen EU-Recht, so der Verfasser und Europarechtsexperte Peter Hilpold.
Das Rechtsgutachten soll am 10.02.2021 auch in Deutschland vorgestellt werden, zudem werde es der EU-Kommission übermittelt. Hilpold habe das Verbot auf seine „Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft“. Ergebnis: Die „bahnaffinen Güter“ beim Fahrverbot seien willkürlich und diskriminierend ausgewählt worden. Außerdem scheine es keine Maßnahmen zu geben, um das Umgehen des Verbots durch Tiroler Firmen zu verhindern, wurde kritisiert. Die Umgehungs- und Missbrauchsgefahr sei vor allem auf die Anwendung der Quell- und Zielverkehrsregelung (beide sind vom Verbot ausgenommen) zurückzuführen. Der Europäische Gerichtshof hatte 2011 das damalige sektorale Fahrverbot als Verstoß gegen EU-Recht eingestuft, aber Ausnahmen für regionale Verkehre zugelassen. Tirol habe diese Ausnahmen allerdings auch auf Fernverkehre mit Quelle oder Ziel in Tirol ausgeweitet, kritisiert die Handelskammer. (kl/cm)