Gutachten: Bund muss Rechnungsführung der DB ändern
Im europäischen Rechtsstreit um mögliche Wettbewerbsvorteile der Deutschen Bahn gegenüber Konkurrenten deutet sich ein weitgehender Erfolg der Bundesregierung an.
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sprach sich am 26.05.2016 in einem Gutachten dafür aus, drei von vier Rügen der EU-Kommission gegen den DB-Eigentümer Bund für nicht haltbar zu erklären. Die Bundesregierung müsste demnach nur Änderungen der Kontrollregeln für die Rechnungsführung veranlassen. Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem EuGH verklagt, weil sie befürchtet, das Staatsunternehmen könnte Gewinne ihrer Netztochter illegal zur Subventionierung von Leistungen im Personen- und Güterverkehr verwenden. Keinen Handlungsbedarf sieht das Gutachten aber in drei anderen von der Kommission kritisierten Punkten. Dabei geht es um Regelungen zur Gewinnabführung sowie zum Umgang mit Infrastrukturentgelten und Zuschüssen. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Meist folgen die Luxemburger Richter dabei der Auffassung des Generalanwalts. (as/ici)