Gutachten: Beschränkungen für laute Güterzüge im Mittelrheintal möglich
Nächtliche Geschwindigkeits- oder Durchfahrtsbeschränkungen für laute Güterzüge im Mittelrheintal sind grundsätzlich sowohl mit dem europäischen als auch mit dem deutschen Recht vereinbar.
Dies ist das Ergebnis eines vom Umweltministerium in Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, das von dem bekannten Eisenbahnrechtler Prof. Urs Kramer von der Universität Passau erstellt wurde. Nach Auffassung des Gutachters könnte der Betreiber des Schienennetzes, die DB Netz AG, Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge vorsehen, aber auch das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde hätte die rechtlichen Instrumente dazu. Entscheidend sei allein die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Nun will die Landesregierung zusammen mit Hessen über den Bundesrat den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, um Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor zunehmen. (cm)