Recht

Gesetzgebung: Selbstständige Lokführer bekommen Arbeitszeitregelung

Die Bundesregierung will für selbstständige Lokführer gesetzliche Arbeitszeitregelungen analog den angestellten Lokführern einführen.

Dies sei Teil der Elften Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften, berichtet das Portal verkehrsbrief.de. Der neue Absatz zum § 47 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sieht vor, dass Eisenbahnen Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit aller betrieblich eingesetzten Personen aufzustellen haben, soweit nicht gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung gelten. Zudem sieht eine Änderung im § 48 vor, das Mindestalter für Triebfahrzeugführer von 21 auf 20 Jahre zu senken. Das Gesetz liegt dem Bundesrat zur Zustimmung vor. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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