Recht

Gesetzesänderung: Jobtickets im ÖPNV künftig steuerfrei

S-Bahn Züge in München; Quelle: Uwe Miethe / DB AG

Jobtickets im Nahverkehr werden von der Steuer befreit.

Der Bundestag verabschiedete am 08.11.2018 eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes. Arbeitnehmer sollen damit verstärkt den ÖPNV nutzen, um so die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie den Energieverbrauch zu senken. Die Steuerbefreiung gilt auch für private Fahrten mit dem Jobticket, nicht jedoch für private Fahrten im Fernverkehr. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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