Recht

Gesetze: 10. ERÄV in Kraft getreten

Die „Zehnte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften” (10. ERÄV) ist am 01.06.2016 in Kraft getreten.

Mit der Verordnung sind Änderungen der Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV) und der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV) verbunden. Die Änderung der BEGebV ermöglicht die Anerkennung und Überwachung von Benannten Stellen (NoBo), bestimmten Stelle (DeBo), Bewertungsstellen (AsBo) sowie der Prüfsachverständigen (PSV) durch Aufnahme einer Gebührenposition. Die Änderungen der TEIV beziehen sich im Wesentlichen auf die Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ausländischer Inbetriebnahmegenehmigung (§ 8 TEIV) und auf Fragen der umfangreichen Umrüstung und Erneuerung struktureller Teilsysteme (§ 9 TEIV). Nach § 8 Abs. 4 TEIV bedürfen Fahrzeuge, die über eine ausländische Inbetriebnahmegenehmigung verfügen, für das Verkehren auf dem deutschen Teil einer Grenzbetriebsstrecke keiner deutschen Inbetriebnahmegenehmigung mehr. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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