Gerichtsurteil: S-Bahn Berlin ist der Presse zur Auskunft verpflichtet
Die S-Bahn Berlin sei in Sachen Informationspflichten und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit genau so zu behandeln wie eine staatliche Behörde, urteilte das Landgericht Berlin nach einer Klage des Tagesspiegel.
Die Zeitung hatte wegen angeblicher Übergriffe von Fahrkartenkontrolleuren recherchiert, aber die „benötigten Antworten“ nicht erhalten. Tatsächlich könne sich die S-Bahn ihren öffentlich-rechtlichen Auskunftspflichten nicht entziehen, stellt das Landgericht fest. „Es ist die erste Entscheidung dieser Art für die S-Bahn GmbH, ein formal privates Unternehmen, das jedoch vollständig zum Staatskonzern Deutsche Bahn gehört, und bedeutet sprichwörtlich eine Weichenstellung“, schreibt der Tagesspiegel am 29.10.2020. (as)