Gerichtsurteil: Bahn muss 1900 Bahnhöfe nachrüsten
Die Bahn muss 1900 ihrer 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen nachrüsten.
Das geht nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom 18.01.2013 (Aktenzeichen 18 K 4907/11) hervor, das das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde erstritten hat. Demnach sei die Bahn verpflichtet, auf allen Bahnhöfen und selbst auf Kleinststationen wartende Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen “aktiv” zu informieren. Es reiche nicht aus, wenn Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen würden. Die Bahn will der Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen, wegen der Nachrüstungspflicht bei Haltepunkten mit nur wenigen Zugbewegungen am Tag allerdings juristisch in die nächste Instanz gehen. (wkz/ici)