Recht

Gerichtsentscheid: SWEG darf Werkstatt in Staufen erweitern

Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) darf ihre bestehende Bahnbetriebswerkstatt in Staufen baulich erweitern.

Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg im Frühjahr 2021 die Plangenehmigung erteilte, hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim diese Genehmigung mit Urteil vom 10.11.2022 bestätigt und auch keine Revision mehr zugelassen. Die 55 m lange südliche Wartungshalle wird um 10 m verlängert, damit die neueren Elektrotriebzüge in voller Länge hinein passen. Die Klage einer Anwohnerin hatte den Erweiterungsbau lange verzögert. Mehr als acht Jahre habe es gedauert, bis nun endlich die Arbeiten beginnen können, teilt die SWEG mit. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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