Gericht: Hermann-Hesse-Bahn: Baumfällarbeiten teilweise gestoppt
Mit Beschluss vom 21.12.2016 hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe einem gegen den Landkreis Calw gerichteten Eilantrag des Naturschutzbunds Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. (Nabu) wegen Baumfäll- und Rodungsmaßnahmen entlang der Bahnstrecke Calw – Weil der Stadt teilweise entsprochen (Az: 8 K 6501/16).
Ende Oktober 2016 begann der Landkreis mit diesen Arbeiten mit der Intention, diese bis Februar 2017 abzuschließen. Der Naturschutzbund macht mit seinem Eilantrag geltend, die geplanten Arbeiten würden in erheblichem Umfang gesetzlich geschützte Biotope zerstören oder zumindest erheblich beeinträchtigen. Auch befänden sich entlang der Strecke bedeutsame Winter- und Schwärmquartiere zahlreicher teilweise sehr seltener Fledermausarten. Das Verwaltungsgericht hat dem Landkreis die Durchführung von Baumfäll- und Rodungsmaßnahmen in im einzelnen bezeichneten Streckenabschnitten sowie das Fällen von Fledermaushöhlenbäumen einstweilen untersagt. Soweit darüber hinaus in weiterem Umfang die Untersagung von Baumfäll- und Rodungsarbeiten beantragt worden sei, sei der Antrag des Nabu unzulässig. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. (cm)