GDL: Gericht: Streik nicht unverhältnismäßig
Der Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL vom Wochenende war nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts nicht unverhältnismäßig.
In dem Urteil vom Freitag heißt es, er verstoße nicht gegen die Friedenspflicht noch würden rechtswidrige Forderungen erhoben. Daher habe das Gericht den Streik nicht verbvieten können. Bemühungen des Gerichts, die Parteien durch einen Vergleich zur Fortsetzung ihrer Verhandlungen zu verpflichten, blieben aber erfolglos. Das Urteil ist rechtskräftig. (cm)