Gateway Basel Nord: Bundesverwaltungsgericht gibt Swissterminal recht
Im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzungen um das trimodale Terminal „Gateway Basel Nord“ weist das Bundesverwaltungsgericht die Wettbewerbskommission (Weko) zurecht.
Das Gericht gab am 07.12.2020 der Rechtsverweigerungsbeschwerde des privaten Terminalbetreibers Swissterminal AG gegen die Weko recht. Diese wird angewiesen, der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu folgen. Entweder muss die Weko der Swissterminal AG vollständigen Zugang zu den Verfahrensakten gewähren oder eine beschwerdefähige Verfügung erlassen. Beides hatte die Weko bislang verweigert. Swissterminal kritisiert, dass das Großterminal den Wettbewerb einschränke und dass die Weko ihr Unterlagen vorenthalte. (cm)