Fyra-Streit: Gericht in Utrecht entscheidet zugunsten von SNCB
Im ersten Urteil im Fyra-Streit (Rail Business vom 17.06.2013) hat das Gericht in Utrecht am 03.07.2013 zugunsten der SNCB entschieden.
Die SNCB wird die durch Bankgarantien gedeckten Vorauszahlungen in Höhe von mehr als 37 Mio. EUR zum Kauf des Fyra (V250) von AnsaldoBreda zurückerhalten. In einem zweiten Urteil hat das Gericht von Utrecht die Klage von AnsaldoBreda abgewiesen, einen neuen unabhängigen Sachverständigen zu ernennen, Zugang zu drei technischen Berichten zu erhalten und eine Stillhalteperiode einzuhalten. Die SNCB ist mit dem Urteil zufrieden und wird weitere rechtliche Schritte einleiten, um von AnsaldoBreda Entschädigung für den entstandenen Schaden (Rail Business 25/13) zu erhalten. (wkz/cm)