Feste Fehmarnbelt-Querung: EU-Gericht moniert dänisches Finanzierungsmodell
Die Beihilfen der dänischen Regierung für die staatliche Femern A/S für Planung, Bau und den Betrieb des Tunnels unter dem Fehmarn-Belt waren nicht richtig genehmigt worden.
Dies hat das Gericht der Europäischen (EuG) Union heute (13.12.2018) entschieden. Konkret wurde der EU-Kommission vorgeworfen, kein förmliches Prüfverfahren für diese Beihilfe eröffnet zu haben. Damit sei die Genehmigung der Kommission nicht rechtens. Die Reedereien Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedischen Stena Line Scandinavia hatten geklagt, da sie ohne dies Prüfverfahren keine Stellungnahme zu den Beihilfen haben abgeben können. „Wir sind nicht gegen eine Fehmarnbelt-Querung, die unterstützend mit Beihilfen gebaut wird. Wir erwarten aber Transparenz bei der Entscheidung über Beihilfen und eine Gestaltung von Beihilfen“, so Søren Poulsgaard Jensen, CEO von Scandlines Danmark. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen. (cm)