Recht

Feste Fehmarnbelt-Querung: Aktionsbündnis geht zum Bundesverfassungsgericht

Das „Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung“ hat jetzt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde samt Eilantrag eingereicht.

Es geht um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.11.2020 (Az BVerwG 9 A 7.19), wo das Aktionsbündnis unterlag (Rail Business vom 03.11.2020). Das Gericht hat jetzt die Urteilsbegründung veröffentlicht. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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