Feste Fehmarnbelt-Querung: Aktionsbündnis geht zum Bundesverfassungsgericht
Das „Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung“ hat jetzt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde samt Eilantrag eingereicht.
Es geht um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.11.2020 (Az BVerwG 9 A 7.19), wo das Aktionsbündnis unterlag (Rail Business vom 03.11.2020). Das Gericht hat jetzt die Urteilsbegründung veröffentlicht. (cm)