Recht

Fehmarnbelt-Querung: EuGH bestätigt Urteil zur Hinterlandanbindung

Animation der Fehmarnbelt-Querung von Lolland aus; Quelle: Femern A/S

Eine Hürde weniger für den Bau der Fehmarnbelt-Querung: Der Europäische Gerichtshof hat Klagen der Fährgesellschaften Scandlines und Stena Line gegen die staatliche Förderung der Hinterlandanbindung abgewiesen.

Er verwarf deren Einsprüche gegen ein Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) von 2018. Nachdem die EU-Kommission die Finanzierungsmodelle 2015 als mit EU-Beihilfevorschriften vereinbar einstufte, klagten die Fährgesellschaften in Luxemburg und erreichten einen Teilerfolg: Die staatliche Unterstützung der dänischen öffentlichen Unternehmen Femern und Femern Landanlæg für den Tunnel selbst hätte die Kommission beihilferechtlich genauer prüfen müssen, urteilte das EuG. Die Klagen gegen die Finanzierung der Hinterlandverbindung wies es dagegen ab. Dies bestätigte nun der EuGH (AZ: C-174/19 P und C-175/19 P). Damit sind die Rechtsstreitigkeiten aber nicht beendet. Die EU-Kommission hat nämlich 2020 die gründliche Beihilfeprüfung nachgeholt und die Finanzierung erneut gebilligt. Dagegen ist noch eine Klage anhängig, ebenso ein weiteres Verfahren wegen der Tunnelfinanzierung. (fh/as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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