Fahrgastrechte: Gericht bestätigt Entscheidung zugunsten Reisender
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 06.05.2013 (Az. 16 B 245/13) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln (Az. 18 L 102/13) und damit die Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Entschädigung in Verspätungsfällen bekräftigt. Gegenstand waren Entschädigungen bei mehr als 60 Minuten Verspätungen nach der VO (EG) 1371/2007.
Das EBA hatte mit der Deutschen Bahn vereinbart, dass sie Entschädigungen bereits bei etwas geringeren Verspätungen zahlt, damit sich Messungenauigkeiten nicht zu Ungunsten der Fahrgäste auswirken. Um dies zu überprüfen, hatte das EBA Unterlagen bei der DB Fernverkehr AG eingefordert, die diese aber nicht vorlegte mit der Begründung, „Dritte“ seien Teil der Reisekette gewesen. Beide Gerichte bestätigten nun die Auffassung des EBA, dass der derjenige, der die Fahrkarte verkauft hat, auch für die Ansprüche aus dem Vertrag hafte. (cm)