Europäisches Gericht/DB AG: Rot-weiße Streifen sind keine schützenswerte Marke
Mit Urteil des Europäischen Gerichts in erster Instanz vom 12.11.2010 ist der Antrag der Deutsche Bahn AG zurückgewiesen worden, die Farbkombination „Rot-Weiß“ – exakter die in Streifen untereinander angeordneten Farben Lichtgrau (RAL 7035) und Verkehrsrot (RAL 3020) – als Marke beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) einzutragen.