Europäischer Gerichtshof: Westbahn vs. ÖBB: Bahnsteige zählen zum Mindestzugangspaket
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10.07.2019 sein Urteil zur Frage der Zuordnung der Personenbahnsteige verkündet: Diese sind gemäß den Bestimmungen der RL 2012/34/EU dem Mindestzugangspaket zuzuordnen.
Im Verfahren Westbahn gegen ÖBB-Infrastruktur hatte die österreichische Regulierungsbehörde Schienen-Control Kommission (SCK) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Bahnsteige – wie bisher vom Stationsbetreiber festgesetzt – Bestandteil der Serviceeinrichtung Personenbahnhof oder aber des Mindestzugangspakets sind. Die Frage ist wichtig für die von den EVU zu zahlenden Entgelte, die nach der nun festgelegten Regelung günstiger für die Bahnen sind. Laut Westbahn Management GmbH muss die SCK nun klären, „in welcher Höhe Leistungen ungerechtfertigt verrechnet wurden und ab welchem Zeitpunkt die ÖBB-Infrastruktur AG das überhöhte Entgelt rückwirkend zurückzahlen muss“. (as)