Europäische Union: EuGH gibt Klage gegen Frankreich zur Liberalisierung im Eisenbahnverkehr statt
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 18.04.2013 einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission vom 29.12.2010 zur Einhaltung der Richtlinie 91/440 zur Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs gegen Frankreich stattgegeben (Aktenzeichen C-625/10).
Die Kommission warf Frankreich vor, keine Trennung zwischen den zur Trassenzuweisung verantwortlichen Einrichtungen SNCF, RFF und der damals noch nicht unabhängigen Direction des Circulations Ferroviaires (DCF) vorgenommen zu haben. Auch die Einführung einer leistungsabhängigen Regelung bei der Erhebung der Trassenentgelte sei nicht vollständig umgesetzt worden. Zur Begründetheit der Klage stellte der Gerichtshof fest, dass die Regelung zum Zeitpunkt der Klage entscheidend sei und nicht die 2011 formulierte Neufassung. Die Kommission wird nun prüfen, ob Frankreich die Richtlinien inzwischen ausreichend angepasst hat. Andererseits kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. (wkz/cm) Weitere Infos...