Recht

EuGH: Österreichische Zugführererlaubnisse rechtswidrig

Die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern in Österreich stimmt mit den Bestimmungen der EU nicht überein und ist damit so nicht zulässig.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12.10.2020 entschieden und damit der Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission Recht gegeben (Az.: C-796/19). Grund ist, dass es sich bei der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (Schig) nicht um eine zuständige Sicherheitsbehörde handelt, wie es die EU-Richtlinie 2007/59/EG vorschreibt. Diese Aufgabe müsse von Bundesverkehrsministerium (jetzt Bundesklimaministerium) wahrgenommen werden. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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