EuGH: Infrastrukturnutzungsentgelte der DB wurden verhandelt
Die jahrelange Gerichtspraxis der deutschen Zivilgerichte, die Infrastrukturnutzungsentgelte der DB-Infrastrukturunternehmen am Maßstab der Billigkeit zu prüfen, war heute (13.07.2016) Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH.
Hintergrund ist, dass es in den allermeisten Verfahren den DB-Unternehmen nicht gelang, die Billigkeit darzulegen und zu beweisen. Das Verfahren kam zustande, weil eine Kammer des Landgerichts Berlin nach all den Jahren es für klärungsbedürftig hielt, ob neben einer Kontrolle durch die Bundesnetzagentur und die Verwaltungsgerichte eine zivilgerichtliche Billigkeitskontrolle aus unionsrechtlicher Sicht möglich ist. In einem weiteren Verfahren hat zwischenzeitlich auch der BGH dem EuGH entsprechende Fragen gestellt. In der mündlichen Verhandlung trafen die Standpunkte der DB-Unternehmen und des Wettbewerbsunternehmens in dem konkreten Verfahren zur Rückforderung von Entgelten für Trassenstornierungen aufeinander. Der Vertreter der EU-Kommission meinte, dass fehlende Rückforderungsmöglichkeiten der Richtlinie nicht genügen würden, § 315 BGB „Bestimmung der Leistung durch eine Partei“ jedoch keine geeignete Lösung dafür biete. Der Vertreter des Bundes verwies auf das in Kürze in Kraft tretende neue Regulierungsrecht, das § 315 BGB ausschließe. Die Schlussanträge des Generalanwaltes sind für den 26.10.2016 angekündigt. (cm)