Recht

EuGH: BNetzA auch bei internationalen Trassenverfahren zuständig

Auch bei grenzüberschreitendem Güterverkehr darf die Bundesnetzagentur mitbestimmen, wie Bahnunternehmen Trassen beantragen können.

Dies geht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24.06.2021 (Az.C-12/20) hervor. Allerdings müssen die Regulierungsstellen der anderen beteiligten EU-Staaten informiert werden. Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit der DB Netz mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Dabei geht es um die Trassenzuteilung bei sechs europäischen Güterverkehrskorridoren. Deren Verwaltungsräte hatten 2015 entschieden, dass die Buchung von Trassen künftig nur noch über ein einziges elektronisches Buchungssystem möglich sein sollte. Die BNetzA hatte diesem Vorgehen aber widersprochen, wogegen die DB Netz vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolglos klagte (Az 18 K 1866/16). Im Berufungsverfahren setzte das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen das Verfahren aus und legte dem EuGH im Wesentlichen zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor (Az. 13 A 2224/18). Nun muss das OVG NRW erneut entscheiden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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