EU-Kommission: Klage gegen Deutschland wegen „Netze des Regionalverkehrs“
Die EU-Kommission hat heute, 02.12.2021, beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen,
Deutschland wendet die in den Richtlinien 2004/49/EG und 2008/57/EG festgelegten Anforderungen an die Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr nicht auf seine Netze des Regionalverkehrs an. Nach Auffassung der Kommission stellt dies ein Hindernis für die Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dar, da diese Richtlinien auf etwa 16 % des gesamten deutschen Schienennetzes nicht angewendet werden. Zwar lassen laut Kommission beide Richtlinien Ausnahmen für bestimmte Infrastrukturen und Schienennetze gelten, allerdings umfassen die Ausnahmen weder die Art oder den geografischen Umfang des Betriebs noch die Entfernung, die von den Verkehrsdiensten abgedeckt wird. Die im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens von Deutschland vorgetragenen Argumente die Rolle der Regionlnetze betreffend fand die Kommission nicht „überzeugend“. (cm)