Eisenbahnsicherheit: EU-Kommission verklagt Österreich und Italien beim Gerichtshof
Die EU-Kommission hat am 28.03.2014 beschlossen, Österreich und Italien beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Österreich hat seine innerstaatlichen Vorschriften mit der europäischen Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit nicht umgesetzt. Vorschriften für die Fahrgastrechte festgelegt. (wkz/ici)
Dadurch wird der Sicherheitsbehörde die Befugnis vorenthalten, Sicherheitsbescheinigungen oder -genehmigungen aufgrund von Änderungen am Regelungsrahmen zu überprüfen. Außerdem hat Österreich nicht dafür gesorgt, dass Unfälle und Störungen - insbesondere solche, die unter anderen Umständen zu schwerwiegenden Unfällen geführt hätten - durch die unabhängige Untersuchungsstelle ordnungsgemäß untersucht werden können. In Italien wurde die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr nicht umgesetzt. Bislang hat das Land weder eine offizielle und bevollmächtigte Stelle für die Durchsetzung auf seinem Hoheitsgebiet eingerichtet, noch Regeln zur Ahndung von Verstößen gegen die