Recht

EGMR: Tarifeinheitsgesetz verstößt nicht gegen Grundrechte

Das deutsche Tarifeinheitsgesetz (TEG) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestern (05.07.2022) entschieden. Das TEG würde nicht gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstoßen und damit auch nicht gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, so die Richtermehrheit. Die Gewerkschaft GDL, der Beamtenbund dbb und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatten Individualbeschwerde eingelegt. Daraufhin hat die GDL angekündigt, „stärker um Mitglieder“ zu werben, um in weiteren Betrieben die Mehrheit der organisierten Mitarbeiter zu erhalten. Bislang hat die Deutsche Bahn der GDL diesen Status in 17 von 75 Betrieben mit Tarifkollision zugestanden, was die GDL „willkürlich“ nennt. Deren Chef Claus Weselsky hat erneut unverhohlen zum Kampf gegen die Bahngewerkschaft EVG ausgerufen: „Am Ende wird sich zeigen, welche Gewerkschaft in den Eisenbahnverkehrsbetrieben dauerhaft existiert und welche Tarifverträge untergehen“. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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