Recht

EBA: Auskunftsersuchen zum Tfz-Personal

Oft sei sogar unbekannt, von welchem Unternehmen die zum Einsatz kommenden Triebfahrzeugführer stammen. Foto: Deutsche Bahn

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat kürzlich Eisenbahnen und Halter von Fahrzeugen, die eigene und fremde Triebfahrzeugführer einsetzen, zur Auskunftserteilung aufgefordert.

Dies teilte die Rechtsanwaltskanzlei Niekamp mit. Gefragt werde, auf welcher Grundlage („Beschäftigungsverhältnisse“) eigene und/oder fremde Triebfahrzeugführer eingesetzt werden und wie sichergestellt wird, dass die Triebfahrzeugführer die Anforderungen erfüllen, welche die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) oder die Eisenbahnfahrzeug-Führerscheinrichtlinie (VDV-Schrift 753) aufstellen. Nach wie vor würden Triebfahrzeugführer eingesetzt, die beispielsweise ohne die erforderlichen theoretischen und/oder praktischen Fachkenntnisse, ohne eine Einweisung oder ohne Streckenkenntnis am Eisenbahnverkehr teilnehmen. Oft sei sogar unbekannt, von welchem Unternehmen die zum Einsatz kommenden Triebfahrzeugführer stammen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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