Recht

DVZ/Rail Business: Telefonaktion: Haftung der Eisenbahnen bei Verspätungen

Haftet das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei Lieferfristüberschreitungen, die durch Mängel am Fahrzeug oder der Infrastruktur verursacht worden sind? Wer trägt die Beweislast? Ändert sich die Haftung, wenn die Lokomotive angemietet wurde? Kann das EVU bei dem Fahrzeughalter im Haftungsfalle Regress nehmen?

Antworten auf diese und andere Fragen gibt am 13.11.2013 Rechtsanwalt Kay Stolle, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht in Düsseldorf. Dies läuft im Rahmen einer Telefonaktion der DVZ, die Schwesterpublikation von Rail Business. Stolle ist an dem Tag von 11 bis 13 Uhr unter 0211/13866250 erreichbar. Zudem können schon im Vorwege Fragen an DVZ-Redakteur <link mail>Bernhard Hector gestellt werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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