Doch kein Schmerzensgeld wegen defekter Toilette?
Die Deutsche Bahn wird wohl in dem „ToilettenStreit” nicht zu einer Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
Wie Medien nach den Prozess vom 29.01.2016 berichten, äußerte der Vorsitzende Richter Thomas Henrichs am Landgericht Trier Bedenken. Möglicherweise hätte die Frau „ihr Dilemma“ verhindern können, wenn sie bei einem der gut 20 Zwischenhalte an der Moselstrecke ausgestiegen wäre, um zur Toilette zu gehen. Aus dem Beförderungsauftrag der Deutschen Bahn ergebe sich keine Pflichtverletzung, sagte der Richter weiter. Eine außergerichtliche Einigung lehnte der Anwalt der Klägerin ab, sie „möchte eine Bestätigung des ersten Urteils“. Das Urteil soll am 19.02.2016 verkündet werden. (cm)